PPWR Verordnung 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Kurz zusammengefasst

Die PPWR-Verordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 als unmittelbar anwendbares EU-Recht in allen Mitgliedstaaten. Betroffen ist nahezu jedes Unternehmen, das Verpackungen herstellt, importiert oder in Verkehr bringt.

Bis dahin brauchen Sie Klarheit über drei Dinge: Ihre Rolle, Ihren Verpackungsbestand und die Nachweise Ihrer Lieferanten. Die weiteren Anforderungen werden schrittweise bis 2030 eingeführt.

Die meisten Unternehmen erfahren von der PPWR aus zweiter Hand und bleiben mit derselben Frage zurück: Betrifft mich das und wenn ja, was muss ich tun?

Diese Ungewissheit ist der eigentliche Grund, warum das Thema verunsichert. Dabei liegt in fast jedem Versandkarton bereits heute ein ungenutztes Sparpotenzial. Rund 67 % eines durchschnittlichen Pakets sind Luft. Diese Zahl stammt aus Projekterfahrungen des Fraunhofer IML zur Kartonset-Optimierung und deckt sich mit den Erfahrungen von IGEPA Packaging aus Kundenprojekten. Und genau hier setzt die Verordnung an. Wir ordnen für Sie ein, worauf es jetzt ankommt.

Zusammenfassung zur PPWR-Verordnung:
Das Wichtigste in Kürze

  • Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und wird ab dem 12. August 2026
    als unmittelbar anwendbares EU-Recht wirksam.
  • Betroffen ist nahezu jedes Unternehmen entlang der Verpackungskette.
    Für Kleinstunternehmen sieht die PPWR in einzelnen Bereichen Erleichterungen vor.
  • Die Anforderungen greifen in Stufen: Der 12. August 2026 ist der Startpunkt,
    weitere Pflichten folgen ab 2028 und ab 2030.
  • Betroffen sind alle Verpackungsarten, also Verkaufs-, Um-, Versand- und Transportverpackung,
    nicht nur die Verpackung am Produkt selbst.
  • Ihre erste Aufgabe ist die Einordnung Ihrer Rolle, denn aus ihr ergeben sich sämtliche weiteren Pflichten.

Wer diese fünf Punkte verinnerlicht hat, versteht den Kern der Verordnung. Für die Umsetzung kommt es nun auf die Details an, und die beginnen bei einer klaren Definition.

Geöffneter Versandkarton mit Luftpolsterfolie als Füllmaterial zur Prüfung von Leerraum nach PPWR

PPWR: Versandkarton mit Füllmaterial und Leerraum prüfen

Was die PPWR-Verordnung ist und ab wann sie gilt


Bevor Sie Pflichten ableiten, lohnt sich ein klarer Blick darauf, was hinter dem Kürzel steht und warum die Verordnung sofort wirkt.

Was ist die PPWR?

Die PPWR ist die neue EU-Verpackungsverordnung, ausgeschrieben
Packaging and Packaging Waste Regulation, im englischen Sprachraum auch als EU packaging regulation bekannt. Sie löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie ab und vereinheitlicht die Regeln für Verpackungen im gesamten europäischen Binnenmarkt. Entscheidend ist der Begriff Verordnung: Anders als eine Richtlinie muss sie nicht erst in nationales Recht übersetzt werden, sondern gilt in jedem Mitgliedstaat unmittelbar und einheitlich. Die PPWR ersetzt das VerpackG nicht. Beide Rechtsakte gelten künftig parallel.

Das VerpackG bleibt formal bestehen, einzelne Regelungen werden jedoch durch unmittelbar geltendes EU-Recht überlagert. In Kraft getreten ist sie am 11. Februar 2025, verbindlich anwendbar ist sie seit dem 12. August 2026. Für Unternehmen bedeutet das eine europaweit identische Rechtsgrundlage statt eines Flickenteppichs aus nationalen Vorschriften. Was genau in der Verordnung steht und wie sie aufgebaut ist, erklären wir ausführlich im Beitrag zur EU-Verpackungsverordnung im Überblick. Für den Einstieg zählt zunächst der Zeitpunkt, ab dem sie greift.

Ab wann gilt die PPWR?

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten.

Ab dem 12. August 2026 wird sie unmittelbar anwendbar. Ab diesem Zeitpunkt greifen die ersten verbindlichen Anforderungen. Die Anforderungen kommen jedoch nicht auf einen Schlag, sondern in Stufen über mehrere Jahre. Der 12. August 2026 markiert den Start mit den grundlegenden Pflichten zu Konformität und Kennzeichnung. 2028 greifen die Kennzeichnungspflichten.

Die verschärften Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Mehrwegquoten greifen ab 2030. Für Sie bedeutet diese Staffelung vor allem eines: Sie müssen nicht alles gleichzeitig lösen, sondern in der richtigen Reihenfolge. Wer die Stufen kennt, kann Investitionen planen, statt in Aktionismus zu verfallen. Einige Detailregelungen werden zudem erst über sogenannte Durchführungsrechtsakte konkretisiert, die nach und nach folgen. Welche Frist welche Pflicht auslöst, zeigt die folgende Übersicht.

Die wichtigsten PPWR-Fristen im Überblick


Die folgende Übersicht ordnet die drei zentralen Stufen der PPWR und zeigt, wer jeweils betroffen ist und was zu diesem Zeitpunkt zu tun ist. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung, gibt aber eine verlässliche Orientierung für die Planung.

Diese Staffelung zeigt, dass die PPWR kein einmaliges Projekt ist, sondern ein mehrjähriger Weg.
Wer heute weiß, wo er steht, verschafft sich den nötigen Vorlauf.

Damit stellt sich die entscheidende Frage: Gehört Ihr Unternehmen überhaupt zu den Betroffenen?

Illustration mit Fragezeichen, Warnsymbol und Sprechblasen zu häufigen Fragen rund um die PPWR-Verordnung 2026

Häufige Fragen zur PPWR-Verordnung 2026 für Unternehmen

Datum Was gilt Wen es betrifft Was jetzt zu tun ist
12. August 2026 Konformitätserklärungen erforderlich, Leitlinien zur Kennzeichnung werden veröffentlicht, PFAS-Grenzwerte treten
in Kraft.
Alle Unternehmen entlang der Verpackungskette. Rolle klären, Konformitätserklärungen der Lieferanten einholen, Kennzeichnung prüfen.
ab 2028 Kennzeichnungspflichten greifen. Für Mehrwegquoten, Leerraum und Recyclingfähigkeit werden Leitlinien erwartet, die Anforderungen selbst greifen erst ab 2030.  Hersteller, Erzeuger und Inverkehrbringer von Verpackungen. Kennzeichnungspflicht umsetzen und nur noch die harmonisierten Kennzeichen auf Verpackungen aufbringen. Methodiken für Mehrwegquoten-, Leerraum- und Recyclingfähigkeitsbewertungen in den Blick nehmen.
ab 2030 Mindestanteile an Rezyklat, Mehrwegquoten für Transportverpackungen, Vorgaben zur Verpackungsreduzierung mit einer Leerraumgrenze von 50 % für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen, nicht für Verkaufsverpackungen. Bewertung der Recyclingfähigkeit (A-C) wird verpflichtend. Hersteller, Handel, versandintensive Unternehmen. Lieferketten und Verpackungskonzepte auf die neuen Anforderungen ausrichten.

Wen und welche Verpackungen die PPWR betrifft


Die Verordnung unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße, sondern nach Ihrer Funktion in der Kette und nach der Art Ihrer Verpackung. Beides klären wir jetzt.

Für wen gilt die PPWR?

Die PPWR betrifft nahezu jedes Unternehmen, das Verpackungen in der EU in Verkehr bringt. Die PPWR kennt mehrere Rollen. Für die Logistik sind vier entscheidend: Lieferant, Erzeuger, Hersteller und Importeur. Welche Rolle für Sie gilt und was daraus folgt, klären wir im Beitrag zu den vier PPWR-Rollen. Unternehmen, insbesondere Online-Händler, nehmen in der Praxis häufig mehrere dieser Rollen gleichzeitig ein.

Damit ist die Reichweite bewusst breit: Sie betrifft den Verpackungshersteller ebenso wie den Online-Händler, der Ware verschickt, den Produzenten, der seine Güter für den Versand vorbereitet, und den Importeur, der Produkte aus Drittländern in den EU-Markt bringt. Eine Untergrenze nach Umsatz oder Mitarbeiterzahl gibt es nicht, auch kleine Unternehmen sind erfasst. Für Kleinstunternehmen sieht die PPWR allerdings einzelne Erleichterungen vor, etwa bei bestimmten Herstellerpflichten und zur Vermeidung unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands. Entscheidend ist, welche der vier Rollen Sie einnehmen, denn daraus ergeben sich Ihre konkreten Pflichten. Wichtig zu wissen: Die Rollenbegriffe der PPWR sind europäisch definiert und decken sich nicht immer mit den Begriffen aus dem deutschen Verpackungsrecht. Wer sich hier falsch einordnet, übernimmt entweder zu viele Pflichten oder übersieht welche. Welche Rolle für Sie gilt und was daraus folgt, klären wir im Detail im Beitrag zu den vier PPWR-Rollen.

Welche Verpackungen betrifft die PPWR?

Die PPWR betrifft alle Verpackungen, die Sie einsetzen, nicht nur die sichtbare Verpackung am Produkt. Die Verordnung unterscheidet vier Ebenen, und die meisten Unternehmen übersehen mindestens eine davon. Die Verkaufsverpackung umschließt das Produkt selbst und steht meist im Fokus. Die Umverpackung fasst mehrere Verkaufseinheiten zusammen, etwa im Regal. Die Versandverpackung schützt die Ware auf dem Transportweg zum Kunden, also der klassische Versandkarton mit seinem Füllmaterial.

Die Transportverpackung sichert größere Mengen auf Paletten für den Weg zwischen Unternehmen. Für jede dieser Ebenen gelten künftig Anforderungen unter anderem an Material, Konformität, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und, bei Versandverpackungen, auch an den Leerraum. Genau hier liegt der häufigste blinde Fleck: Viele prüfen nur die Verkaufsverpackung und übersehen, dass auch Versandkarton und Palettensicherung erfasst sind.

Wir schauen uns mit Ihnen den gesamten Verpackungsbestand an, vom Versandkarton bis zur Ladeeinheitensicherung, damit keine Ebene ungeprüft bleibt.

Was Unternehmen jetzt tun sollten


Aus Fristen und Betroffenheit ergibt sich eine überschaubare Zahl konkreter Schritte. Fünf davon sollten Sie jetzt angehen.

Was müssen Unternehmen wegen der PPWR jetzt tun?

Unternehmen sollten jetzt fünf Schritte einleiten:

  • Verpackungsbestand aufnehmen: Verschaffen Sie sich einen vollständigen Überblick über alle eingesetzten Verpackungen,
    von der Verkaufsverpackung bis zur Palettensicherung. Ohne diese Inventur bleibt jede weitere Maßnahme Stückwerk.
  • Rolle klären: Bestimmen Sie Ihre Rolle nach der PPWR, denn sie entscheidet, welche Pflichten überhaupt für Sie gelten.
  • Konformitätserklärungen anfordern: Holen Sie bei Ihren Lieferanten die Nachweise für die eingesetzten Verpackungen ein,
    denn diese brauchen Sie ab dem 12. August 2026. Wer Verpackungen unter eigenem Namen oder mit eigenem Branding in Verkehr bringt,
    gilt als Erzeuger und ist selbst für die Konformitätserklärung verantwortlich.
  • EPR-/LUCID-Registrierungen prüfen: Prüfen Sie, in welchen EU-Ländern Sie Verpackungen in Verkehr bringen und ob dort
    Registrierungen erforderlich sind. Bei grenzüberschreitendem Vertrieb kann zusätzlich ein bevollmächtigter Vertreter notwendig sein.
  • Leerraum und Verpackungsportfolio analysieren: Ermitteln Sie, welche Verpackungen besonders viel Leerraum aufweisen und wo
    Optimierungspotenziale bestehen. Damit reduzieren Sie bereits heute Kosten und bereiten sich auf die Anforderungen ab 2030 vor.


Diese fünf Schritte schaffen die Grundlage, auf der alles Weitere aufbaut. Zur Kennzeichnung Ihrer Verpackungen kommen ab dem 12. August 2026 ebenfalls konkrete Vorgaben hinzu, die wir in einem eigenen Beitrag behandeln. Am wichtigsten ist der erste Schritt, denn ohne Bestandsaufnahme fehlt jede Entscheidungsgrundlage.

Welche Fehler machen Unternehmen bei der PPWR-Vorbereitung?


Die häufigsten Fehler entstehen aus falschen Annahmen. Drei begegnen uns in der Beratungspraxis besonders oft:

  • Irrtum 1, die PPWR betrifft nur die Produktverpackung:
    Falsch, denn auch Versand- und Transportverpackungen sind erfasst. Wer nur das Produkt betrachtet, übersieht den größten Teil seines Verpackungsbestands.
  • Irrtum 2, man muss sofort auf unbedruckte Kartons umstellen:
    Das ist ein verbreiteter Irrtum. Wer bedruckte Verpackungen verwendet, muss nicht automatisch auf unbedruckte Verpackungen umstellen.
    Entscheidend ist vielmehr, dass die Verpackungen die jeweiligen Anforderungen der PPWR erfüllen.
  • Irrtum 3, Leerraum im Paket ist nur eine Kostenfrage:
    Leerraum kostet schon heute Geld durch höhere Portoklassen und zusätzlich eingesetztes Füllmaterial und rückt mit der PPWR zusätzlich
    in den Fokus. Ab 2030 gilt eine Leerraumgrenze von 50 % für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen, nicht für Verkaufsverpackungen.
    Wie sie genau gemessen wird, legt ein Durchführungsrechtsakt bis Anfang 2028 fest. Wer den Leerraum jetzt reduziert, spart sofort und bereitet sich zugleich vor. Wie Sie Leerraum systematisch senken, zeigen wir im Beitrag zum Leerraum im Versandpaket.

Diese Fehler zeigen ein Muster: Compliance und Wirtschaftlichkeit werden getrennt gedacht, obwohl sie in dieselbe Richtung zeigen. Wie hoch die versteckten Kosten im Versand wirklich sind, vertiefen wir im Beitrag zum Leerraum im Versandpaket.

PPWR-Checkliste


Die folgende Kurzcheckliste fasst zusammen, womit Sie sinnvoll beginnen. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung, gibt aber einen klaren Startpunkt:

  • Wir haben alle eingesetzten Verpackungsarten erfasst, von der Verkaufsverpackung bis zur Palettensicherung.
  • Wir haben unsere Rolle nach der PPWR bestimmt und wissen, welche Pflichten daraus folgen.
  • Wir haben die Konformitätserklärungen unserer Lieferanten angefordert.
  • Wir haben geprüft, ob wir in allen relevanten EU-Zielmärkten ordnungsgemäß registriert sind.
  • Wir wissen, in welchen EU-Märkten wir verkaufen und welche Registrierungspflichten gelten.
  • Wir haben unsere Versandverpackungen auf unnötigen Leerraum geprüft.

Wer diese sechs Punkte abhaken kann, hat die Grundlage geschaffen und deutlich mehr Klarheit als der Großteil des Marktes. Alle Schritte im Detail finden Sie in unserem PPWR-Leitfaden für E-Commerce-Händler, den Sie sich kostenlos herunterladen können.

Fazit: Die PPWR als Anlass für bessere Verpackungen


Die PPWR wirkt auf den ersten Blick wie zusätzlicher Aufwand, doch sie zwingt Unternehmen zu etwas, das sich ohnehin lohnt. Wer seinen Verpackungsbestand kennt, seine Rolle einordnet und Leerraum reduziert, erfüllt nicht nur die neuen Vorgaben, sondern senkt zugleich seine Kosten.

Aus einer Pflicht wird so ein Wettbewerbsvorteil.

Der entscheidende Unterschied liegt im Zeitpunkt: Wer jetzt handelt, gestaltet den Übergang selbst, statt ihn später unter Druck nachzuholen.

Stapel aus Versandkartons als Beispiel für Verpackungsbestand, der nach PPWR erfasst und geprüft werden muss

PPWR-Verpackungsbestand mit Versandkartons erfassen

Ihr nächster Schritt


Sie wollen wissen, wo Ihr Unternehmen heute steht? Unser kostenloser Verpackungs-Check zeigt Ihnen konkret, welche Ihrer Verpackungen von der PPWR betroffen sind und wo Sie sofort Kosten senken können. Vereinbaren Sie am besten heute noch einen Termin.

Einordnung: Als Verpackungsexperten unterstützen wir Sie bei der praktischen Umsetzung und der Auswahl der richtigen Verpackung. Eine rechtsverbindliche Bewertung Ihrer individuellen Pflichten ersetzt dieser Beitrag nicht, dafür stehen Ihnen Fachjuristen zur Seite.

IGEPA Packaging

IGEPA Packaging unterstützt Unternehmen mit Verpackungslösungen für Versand, Lager, Transport und industrielle Prozesse – von einzelnen Verbrauchsmaterialien
bis zur Optimierung kompletter Verpackungsabläufe.

IGEPA group

Die IGEPA group wurde 1960 gegründet und zählt heute zu den führenden Fachgroßhandelsgruppen für Papier und Druckzubehör, Werbetechnik und Verpackungen in Europa. Mit einem der umfassendsten Sortimente der Branche betreuen wir über 90.000 Kundinnen und Kunden aus Industrie, Handel und Gewerbe – zuverlässig, verantwortungsvoll und lösungsorientiert.

Unsere Unternehmensgruppe ist heute in 23 Ländern aktiv, mit 79 Standorten und einem starken Netzwerk eigenständig geführter Gesellschaften unter gemein- samer strategischer Ausrichtung. Die nachhaltige Entwicklung unserer Gruppe stützt sich auf rund 2.950 Mitarbeitende im In- und Ausland, auf modernste Logistikstrukturen sowie auf einen wachsenden inter- nationalen Verbund.