Entwaldungsverordnung EUDR 2026
Hamburg, Mai 2026
Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
die EU-Kommission hat am 4. Mai 2026 neue FAQs und Leitlinien zur EUDR vorgelegt, die nun den Verordnungsstand von Dezember 2025 wiedergeben:
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Der Anwendungszeitpunkt wird um ein weiteres Jahr auf den 30. Dezember 2026 verschoben.
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Die Pflichten der ersten Marktteilnehmer (wenn wir z.B. als Importeur agieren) bleiben unverändert. Wir werden dann natürlich die Sorgfaltspflichten entsprechend der Vorgaben der EU wahrnehmen.
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Nur die ersten nachgelagerten Marktteilnehmer oder Händler müssen Referenznummern sammeln und dokumentieren.
a. Man darf sich aber darauf verlassen, dass der Lieferant die Referenznummern übermittelt (Goodwill) und muss nicht aktiv Informationen einfordern.
b. Da wir selbst in den meisten Fällen „nur“ als Händler in der zweiten Stufe agieren, werden Sie als unsere Kunden in diesen Fällen keine Pflicht zur Speicherung der Daten haben.
c. Wenn Sie evtl. selbst als Importeur von Papieren agieren, haben Sie die bekannten Sorgfaltspflichten vollumfänglich selbst zu erfüllen. -
Erzeugnisse mit HS Code 49 („Printprodukte“) sind von der Verordnung ausgenommen.
Wir stimmen unsere Geschäftsprozesse auf diese Anforderungen ab und werden Ihnen selbstverständlich ab 2027 EUDR-konforme Ware liefern.
Bei Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner in Ihrem IGEPA-Haus selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre IGEPA group