Urteil: Tübinger Verpackungssteuer unwirksam

 
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hat die Tübinger Verpackungssteuersatzung vom 30. Januar 2020 für unwirksam erklärt. Das Deutsche Verpackungsinstitut e. V. (dvi) begrüßt die Entscheidung. Darüber hinaus weist es auf die Gefahren finanzieller Überbelastungen der Industrie hin.

Diese Klage ging dem Urteil voraus

 

Die Inhaberin der Tübinger McDonald's-Filiale hatte Klage eingereicht. Ihre Meinung nach steht die seit Jahresbeginn 2022 erhobene, örtliche Verbrauchssteuer von 50 Cent je Einweggetränkebehälter, Einweggeschirr und Einwegspeiseverpackungen sowie 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes.

Die Klägerin argumentierte, dass sie für die in den Verkehr gebrachten Produkte bereits an das Duale System Deutschland (DSD) GmbH eine Verpackungsabgabe entrichtet habe. Das Urteil gibt nun der Klägerin recht. 

 


dvi: Kommunale Verpackungssteuern nicht zielführend

 

Das dvi teile die Ansicht des VGH, reagierte dvi-Geschäftsführerin Kim Cheng auf das Urteil. Sie fügte hinzu, dass das Bundesverfassungsgericht bereits 1998 in Bezug auf eine Verpackungssteuer in Kassel entsprechend entschieden hatte. Damals war die Steuer ebenfalls nicht genehmigt worden.

Einzelne kommunale Verpackungssteuern seien über die rein rechtliche Sachlage hinaus weder gerechtfertigt noch zielführend, so Cheng weiter: „Die Verpackungswirtschaft sollte durch diverse, akkumulierte Steuern auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene nicht doppelt und dreifach belastet werden.“


Explodierende Kosten für Rohstoffe und Energie

 

Gerade in Zeiten explodierender Rohstoff-, Energie- und Produktionskosten müsse mit Bedacht vorgegangen werden. Das gelte auch im Hinblick auf den jüngst vorgelegten Referentenentwurf des Umweltministeriums zum Einwegkunststofffondsgesetz und die wohl bevorstehende Umlage der EU-Plastiksteuer auf die Unternehmen.

„Wir müssen gesamtgesellschaftliche Probleme gesamtgesellschaftlich lösen und die Folgen nicht über ständig neue Abgaben einer einzigen Schulter auflasten“, fordert Cheng. Die Sammlung und sachgerechte Entsorgung gebrauchter Verpackungen funktioniere nur im Team. „In diesem Fall sind das Produzenten, Systemgastronomie und Kommunen gemeinsam mit den Konsumentinnen und Konsumenten.“


„Problemlösung über Steuererhebung (...) greift zu kurz“

 

Problemlösung über Steuererhebung möge einigen attraktiv erscheinen, aber sie greife zu kurz – „oder führe gar ins Leere“. Laut Cheng wären noch mehr Komplexität und weiter steigende Kosten die Konsequenzen.

„Sinnvoller wäre es, die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker mit ins Boot zu holen“, empfiehlt die Geschäftsführerin des dvi. „Überzeugen und Motivieren ist viel wirksamer und nachhaltiger, als ständiges Abstrafen.