Deutscher Verpackungsrechtstag 2022: Neue Regulierungen nötig?
Am 16. Februar fand in der Sofitel Frankfurt Opera der Deutsche Verpackungsrechtstag 2022 statt. Im Fokus standen Regulierungen im Verpackungsbereich, inklusive umstrittener Themen wie Kunststoffsteuer, Sonderabgaben oder Littering-Fonds. IGEPA fasst die wichtigsten Aussagen zusammen.
Der Deutsche Verpackungsrechtstag 2022 fand in der Sofitel Frankfurt Opera als Hybrid-Veranstaltung statt. © dvi
Einführung des Verpackungsgesetzes zwanzig Jahre zu spät?
Der Deutsche Verpackungsrechtstag 2022 – veranstaltet von der Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht (ZLR) und packreport (der deutschen Schwesterzeitschrift von packaktuell) – begrüßte als Redner unter anderem Dr. Thomas Rummler, Jurist und Ministerialdirigent a.D. Dieser gab laut packaktuell zu Protokoll, dass die Einführung des Verpackungsgesetzes schon zwanzig Jahre früher hätte stattfinden sollen.
Rummler selbst war vor seiner Pensionierung seit 1987 im Bundesumweltministerium beschäftigt und mitverantwortlich für die Einführung der abfallrechtlichen Produktverantwortung im Verpackungsbereich sowie für die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft. Er fühle sich „ein bisschen als Geburtshelfer der Verpackungsverordnung“, wie er den Teilnehmern des Hybrid-Events verriet.
Verbot einzelner Materialien nein, von Additiven vielleicht
Auf der zentralen Paneldiskussion stand die Frage „Droht ein Verbot von bestimmten Verpackungsmaterialien – kommt die Kunststoffsteuer?“ im Mittelpunkt. Dr. Matthias Klein, Referent im Bundesumweltministerium (BMUV), berichtete vom derzeit anstehenden Evaluierungsprozess des Verpackungsgesetzes. Auch wenn man insgesamt sehr zufrieden sei: Die neue Regierung werde mögliche nötige Neuerungen genau untersuchen.
Für Klein ist es keine Lösung, einzelne Materialien zu verbieten. Solche Verbote wären höchstens bei Additiven, die das Recycling erschweren, sinnvoll: „Reine Kunststoffverpackungen können manchmal nachhaltiger als Papierverpackungen sein, bei denen das Produkt schnell verdirbt.“ Kunststoff habe im Verpackungsbereich seine Berechtigung, so Klein weiter. Wichtig sei aber ein sparsamer Umgang damit und die Recyclingfähigkeit der Verpackungen: „Es gibt wunderbare Mehrwegverpackungen aus Kunststoff.“
Littering Fonds für mehr Nachhaltigkeit
Der deutsche Gesetzgeber könne Verpackungen nicht verbieten, Verbote seien nur auf europäischer auszusprechen, führte Klein zudem aus. Er sehe vor allem zwei Möglichkeiten, Verpackungshersteller dazu zu bewegen, nachhaltiger zu agieren:
- über eine Beteiligung an Fonds wie Littering-Fonds
- über eine Kunststoffsteuer
Käme für den Hersteller noch die Beteiligung am Dualen System hinzu, hätte er mit den Abgaben für bestimmte Verpackungen einige Hürden zu meistern. Auch Steuer- oder Sonderabgaben müsse die neue Koalition prüfen, erklärte Klein weiter.
Allerdings müsse der Gesetzgeber verhindern, dass Verpackungshersteller hier nicht Schlupflöcher nutzen, um diese Maßnahmen mit schlecht zu recycelnden Materialien und Verpackungsarten zu umgehen. Eine Warnung, die zuvor bereits Dr. Alexander Dröge, Generalsekretär der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, auf der Veranstaltung ausgesprochen hatte.
Reichen bisherige Regelungen aus?
Dr. Markus Pauly vertritt als Rechtsanwalt und Spezialist für Umweltrecht zahlreiche Mandanten aus dem To-Go-Verpackungsbereich. To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus EPS (expandiertes Polystyrol) sind seit dem 3. Juli 2021 gemäß einer Verordnung, die sich auf die EU-Kunststoffrichtlinie bezieht, verboten.
Paulys Kritik: Hier müsse man „Rechtssicherheit schaffen“. Man sollte es laut Pauly bei den bisherigen Regelungen bewenden lassen, es drohe ansonsten eine Überregulierung. To-Go-Anbieter könnten zudem eine Mehrwegalternative anbieten.
Regelt der Verbraucher die Nachfrage?
Der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt, Dr. Carl Dominik Klepper, argumentierte: „Lebensweisen verändern sich, kleinere Verpackungen sind nachgefragt – auch Unterwegs-Verpackungen.“ Dabei sei es der Verbraucher, der die Nachfrage regele.
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft der Deutschen Umwelthilfe, widersprach diesem Ansatz, wie das Beispiel der 0,15-Liter-Dose als „ zeige. Auch im Fall von Folie für regionale Karotten, seien es gewiss nicht die Verbraucher gewesen, die dies gefordert hätten. Fischer weiter: „Mir fallen genug Beispiele ein, für Verpackungen, die man nicht braucht.“ Selbst wenn diese gekauft würden, seien sie nicht umweltfreundlich.
Kleppers Antwort: Er finde es dennoch falsch, solche Produkte durch Verbote „oder pseudosozialistische Eingriffe“ eingrenzen zu wollen.