Gefahrgut-Rücknahme 

Informationen für Versender

Rechtslage

und Akteure

Gemäß der gültigen ADR 2023 möchten wir Sie über den rechtsgültigen Umgang mit Gefahrgut informieren.

Absender von Gefahrgut sind gemäß der Gefahrgut -beauftragten- Verordnung 2023 zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten (§3 GbV) verpflichtet.

Als Absender wird jedes an der Transportkette beteiligte Unternehmen betrachtet, welches Gefahrgüter zur Beförderung übergibt bzw. diese Beförderung beauftragt.

Im Falle von Rücksendungen von
• Gefahrgutkanistern
• Gefahrgutfässern
• IBC
• Putzlappentonnen

agieren Sie in Personalunion als Verlader (§21 GGVSEB) und Absender (§18 GGVSEB).

Um alle Beteiligten im Gefahrgutprozess zu schützen, muss Gefahrgut besonders verpackt und gekennzeichnet werden. Dieses Informationsblatt fasst das Wesentliche zusammen

Rückgabe

von (Pfand)Kanistern

Die Kanister wie zum Beispiel IPA-Kanister gelten als Gefahrgutumschließung. Umschließungen dürfen nach den Vorschriften der ADR nur übergeben werden, wenn sie...

• sauber und ohne Produktanhaftungen sind,
• die gefahrengutrechtliche Kennzeichnung ordnungsgemäß ist,
• die Umschließungen für Ihre Verwendung mit Ablaufdatum zulässig ist,
• die Kanister ordnungsgemäß verschlossen und nicht beschädigt sind.



Prüfen Sie, ob eine Beschränkung der Nutzungsdauer vorliegt. 
Für Fässer und Kanister aus Kunststoff gilt eine begrenzte Nutzungsdauer von 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Herstellung. Das Datum ist meist in Form einer Uhr dargestellt. In unserem Beispiel ist das Herstelldatum Mai 2022, der Kanister somit nutzbar bis Mai 2027.

Retoure von Gefahrgutverpackungen

mit IGEPA wird‘s einfach!

Gemäß der Dokumentationspflicht nach ADR-Teil 
5.4.1.1.1 müssen Gefahrgutartikel im Beförderungspapier beschrieben werden.

Da die Kanister nicht immer restentleert sind und wir die Kanister deswegen nicht unter der Befreiung nach Tab. 1.1.3.6.3 abholen können, müssen wir die Kanister als gefüllte Gefahrgutverpackung betrachten.

Das bedeutet für Sie: zurückzugebende Gefahrgutartikel dürfen nur mit entsprechender Dokumentation abgeholt werden. IGEPA übernimmt für Sie die Dokumentation per Retourenschein und Abholung.


Melden Sie eine Retoure bei Ihrem 
IGEPA-Ansprechpartner an. 

Wir prüfen Ihre Anfrage und erstellen 
für die Verpackungen den Retourenschein.

WICHTIG: Weitere nicht angemeldete 
Kanister können wir bei der späteren 
Abholung nicht mitnehmen, da sie 
im Retourenschein nicht mit den 
vorgeschriebenen Benennungen aufgeführt sind.

IGEPA holt die angemeldeten Gefahrengutverpackungen bei Ihnen ab. 
Melden Sie eine Retoure bei Ihrem IGEPA-Ansprechpartner an. 





Problemfälle & wie wir sie lösen

Gefahrgutverpackungen müssen gekennzeichnet sein. Abgelaufene Gefahrgutverpackungen (älter als 5 Jahre) oder Verpackungen, die nicht den Vorschriften des ADR entsprechen, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.


             
                         
           





                                                                          

Rücknahme

abgelaufener oder schadhafter Gefahrgutverpackungen

Um abgelaufene Gefahrgutverpackungen, falsch gekennzeichnete Gefahrgutverpackungen oder nicht mehr ordnungsgemäße Verpackungen abzusenden, übergeben oder befördern zu können, müssen diese Verpackungen gesondert im Beförderungspapier (Retourenschein) angegeben sein.
Natürlich übernehmen wir auch diese Aufgabe für Sie gern. Dazu benötigen wir aber Ihre Hilfe.Sofern Sie also die beschriebenen Gefahrgutverpackungen zur Abholung beauftragen, bitten wir um Mitteilung der Sonderfälle an Ihre IGEPA-Ansprechpartner. Mit diesen Informationen kann unser Vertrieb sofort die richtige und vollständige Dokumentation für Sie als Absender ausstellen (kostenpflichtig).

Sonderstatus UN 3509, Altverpackungen, leer, ungereinigt
Wenn Sie Unterstützung in der Beurteilung der Verpackung benötigen, stehen unsere Auslieferungsfahrer gern zur Seite. Unser Kraftfahrer holt die Gefahrgutverpackung mit der richtige Dokumentation bei Ihnen ab.