Das neue Verpackungsgesetz trat am 01.01.2019 in Kraft. Im Rahmen ihrer Produktverantwortung waren Unternehmen allerdings bereits vor diesem Datum dazu angehalten, finanziell zu Entsorgung und Recycling ihrer Packungen beizutragen.

Nun stehen mit dem Verpackungsgesetz (kurz: VerpackG) zusätzliche Pflichten ins Haus: Verpackungsmengen zu dokumentieren, zentral zu melden und über eines der dualen Systeme zu entsorgen. Aber was würde das genau bedeuten? Welches Unternehmen müsste sich für welche Produkte wo genau registrieren? Fragen, die eine neu geschaffene zentrale Stelle – die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – mit ihren Vorgaben exakt beantwortete.

Nötig ist eine einmalige Registrierung im Verpackungsregister LUCID, außerdem eine jährliche Meldung, die sich auf die Verpackungsmüll bezieht. Parallel dazu ist eine Mengenmeldung und die damit verbundene Systembeteiligung bei einem der Dualen Systeme obligatorisch. Ziel: Mehr Unternehmen dazu verpflichten, für den von ihnen in Umlauf gebrachten Verpackungsmüll Verantwortung zu übernehmen. 

Nach einem halben Jahr: Noch viele Verstöße


Mitte Mai 2019 war Stichtag für die sogenannten Vollständigkeitserklärungen. Damit erhielt die ZSVR einen ersten Überblick, inwieweit die Unternehmen den neuen Vorgaben folgten. Die Bilanz von Bettina Sunderdiek, Leiterin der Kommunikation der ZSVR, fällt ernüchternd aus.

In einem 
Interview mit der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) berichtet Sunderdiek von rund 2.000 Ordnungswidrigkeiten, auf die die ZSVR bei ihrer Analyse der Jahres-Datenmeldungen im Juni 2019 gestoßen sei. Die damit verbundenen Fälle seien zusammen mit den Beweismaterialien an die Vollzugsbehörde übergeben worden.

Die betroffenen Unternehmen müssen mit harschen Konsequenzen rechnen. Sunderdiek erklärt: Wer sich im Sinne des Verpackungsgesetz nicht rechtskonform verhalte, für dessen Waren gelte zunächst ein automatisches Vertriebsverbot. Dies gelte vom Erstinverkehrbringer der Waren bis zur Letztvertreiberstufe.

Auch die potenziellen Bußgelder im Fall von Verstößen seien beträchtlich und richteten sich nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit. Sie könnten bis 200.000 Euro betragen, je nach Fall seien laut Sunderdiek sogar Gewinnabschöpfungen denkbar.

Nach einem Jahr: Fallberichte decken Verstöße auf


Mitte März 2020 machte die ZSVR einen eklatanten Verstoß gegen das VerpackG öffentlich und kündigte gleichzeitig an, damit eine neue Stufe bei der Ahndung von Delikten einzuleiten. Im dazu veröffentlichten Fallbericht stand ein Gartencenter im Mittelpunkt, inklusive mehrerer Filialen sowie angeschlossenem Versandhandel. Das Unternehmen missachtete die Pflichten nach dem Verpackungsgesetz, indem es sich zwar im Melderegister LUCID registriert, aber nicht am dualen System beteiligt hatte.


Gunda Rachut, Vorstand der ZSVR, erklärt im 
Interview mit "Recyclingnews" zur Veröffentlichung des ersten Fallberichts: Es handle sich um ein neues Instrument, das den Herstellern zunächst helfen solle, eigenes rechtswidriges Verhalten schneller zu identifizieren und abzustellen. Unternehmen könnten sich an den Sachverhalten der Fallberichte orientieren.


Vorliegende Berichte machten die immer noch bestehenden Compliance-Defizite deutlich. Die ZSVR sei errichtet worden, um Transparenz und Fairness im Markt der Verpackungsentsorgung zu etablieren. Jeder, der verpackte Waren gewerbsmäßig in den Verkehr brächte, müsse seiner erweiterten Produktverantwortung nachkommen und für Entsorgung sowie Recycling seiner Verpackungen bezahlen. Dies sei neben der Abfallvermeidung und der Etablierung eines hochwertigen Recyclings das zentrale Ziel des Verpackungsgesetzes.


Derzeit seien 180.000 Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registriert, so Rachut weiter. Weitere Fallberichte würden sich grundsätzlich über alle Wirtschaftszweige, Branchen und Unternehmensgrößen erstrecken. In einem bereits veröffentlichten zweiten Fallbericht ging es um grob pflichtwidriges Verhalten von Prüfern. Diese hätten bei der Prüfung der Vollständigkeitserklärung und dem Testat der Richtigkeit der jährlichen Verpackungsmengen eines Unternehmens gegen die Prüfleitlinie der ZSVR verstoßen.