Plastiktüten: Verbot mit zwei Ausnahmen
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2022 dürfen laut Gesetzesnovelle Kunststofftragetaschen grundsätzlich nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das Verbot gilt für alle sogenannte Letztvertreiber von Kunststofftragetaschen, betrifft also den gesamten Handel.
Das Umweltbundesamt (UBA) nennt lediglich zwei Ausnahmen: Zum einen geht es um sehr leichte Plastiktüten, sogenannte „Hemdchenbeutel“, von weniger als 15 Mikrometern Wandstärke. Ein Verbot dieser Verpackungen führe dazu, dass Obst und Gemüse vermehrt verpackt angeboten würden. So käme es zu einem höheren Abfallaufkommen, das es zu vermeiden gelte. Ebenfalls ausgenommen von dem Verbot seien Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mindestens 50 Mikrometern.
Laut UBA gehören Kunststofftragetaschen „zu den Einwegkunststoffprodukten, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden werden. Verbraucher:innen sollten in erster Linie auf wiederverwendbare Alternativen für den Transport von losen Waren und des Einkaufs zurückgreifen. Diese sollten möglichst häufig wiederverwendet werden“.