Verpackung & Sicherheit: Schicht um Schicht ein gutes Gefühl
Verpackungen erfüllen beim Thema Sicherheit viele Funktionen. Welche das sind und inwieweit für den Schutz von Lebensmitteln und beim Recycling ganz besondere Bestimmungen gelten – IGEPA bringt es auf den Punkt.
Recycling von Verpackungen: Sicherheit durch richtige Materialien
Auch das Recycling von Verpackungen birgt Gesundheitsgefahren, wie das Umwelt-Bundesamt erklärt. Im Fokus steht die Wiederverwertung von schadstoffhaltigen Versandverpackungen. Deshalb schreibt das Verpackungsgesetz vor: Verpackungen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Schwermetallkonzentrationen (Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI) kumulativ den Wert von 100 parts per million (ppm) nicht überschreitet.
Und das ist nicht alles. Das Umwelt-Bundesamt nennt weitere „neben den im Verpackungsgesetz geregelten” Stoffen, die besorgniserregend sind. Zu diesen gehören etwa Chemikalien, die gesundheits- oder umweltgefährdenden Eigenschaften aufweisen (zum Beispiel bestimmte Weichmacher oder Flammschutzmittel).
Das Ziel einer Verwendung von gesundheitlich unbedenklichen Materialien und von Stoffen, die das Recycling nicht stören, sei durch diese wesentlichen Maßnahmen zu erreichen:
- Vermeidung von Verpackungsmaterialien, die besonders besorgniserregende Chemikalien enthalten. Dazu zählen beispielsweise mit bestimmten Weichmachern versetztes PVC oder mit dem Flammschutzmittel HBCDD ausgerüstetes Polystyrol (PS). Weitere betroffene Stoffe sind in Anhang XIV und XVII der REACH-Verordnung geregelt und in der REACH-Kandidatenliste genannt.
- Keine Verwendung „von Versandverpackungen, die mit Druckfarben bedruckt sind, die Stoffe der EuPIA 'Ausschlussliste für Druckfarben und zugehörige Produkte' oder aromatische Kohlenwasserstoffe aus Mineralöl als konstitutionelle Bestandteile enthalten” (EuPIA steht für den Europäischen Verband der Druckfarbenhersteller).
- Bei der Verwendung von Silicagel als Trockenmittel müssen die Varianten ohne den krebserregenden blauen Feuchtigkeitsindikator Cobalt-(II)-chlorid zum Einsatz kommen. Die Verwendung vom einst häufig eingesetzten Dimethylfumarat als Biozid ist seit dem Jahr 2009 europaweit verboten.