Änderungen EUDR Dezember 2025
Hamburg, Dezember 2025
Sehr geehrte Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,
am 17. Dezember hat das EU-Parlament die im vorausgegangenen Trilog vereinbarten Änderungen an der Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) unverändert angenommen.
Wesentliche Änderungen, die die Häuser der IGEPA group sowie deren Kunden betreffen, sind:
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Der Anwendungszeitpunkt wird um ein weiteres Jahr auf den 30. Dezember 2026 verschoben.
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Die Pflichten der ersten Marktteilnehmer (z. B. wenn wir als Importeur agieren) bleiben unverändert. Das bedeutet, dass wir die Sorgfaltspflichten gemäß den Vorgaben der EU wahrnehmen werden.
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Nur die ersten nachgelagerten Marktteilnehmer bzw. Händler müssen eine Referenznummer sammeln und dokumentieren.
a. Da wir in den meisten Fällen „nur“ als Händler in der zweiten Stufe agieren, haben Sie als unsere Kunden in diesen Fällen keine Pflicht zur Speicherung der Daten.
b. Sollten Sie selbst als Importeur von Papieren agieren, haben Sie die bekannten Sorgfaltspflichten eigenständig zu erfüllen. -
Erzeugnisse mit HS-Code 49 („Printprodukte“) sind von der Verordnung ausgenommen.
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Die EU-Kommission soll bis zum 30. April 2026 eine Vereinfachungsprüfung vorlegen.
Wir werden die Auswirkungen der Änderungen auf unsere Geschäftsprozesse analysieren und unser weiteres Vorgehen – insbesondere zu den Punkten 2 und 3a – daraufhin abstimmen. Selbstverständlich werden wir Sie hierzu rechtzeitig informieren.
Bei Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner in Ihrem IGEPA Haus jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre IGEPA group